Duo Corda Mobile Pflege - PSG II u. III
Duo Corda - Mobile Pflege

Pflegestärkungsgesetze II und III - Änderungen in der Pflegeversicherung ab 2016 und 2017 (Auszug)

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Seit dem 1. Januar 2017 ist die vorhandene Selbstständigkeit eines Antragsstellers auf Pflegeleistungen ausschlaggebend dafür, ob er Kassenleistungen erhält oder nicht. Bislang zählte in erster Linie der körperliche Unterstützungsbedarf.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen
Die bekannten drei Pflegestufen wurden zum 1. Januar 2017 von den fünf neuen Pflegegraden abgelöst. Dabei gilt: Je höher ein Pflegegrad ist, desto unselbstständiger wurde der Betroffene von Gutachtern eingeschätzt und umso mehr Leistungen erhält er von der Pflegekasse. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden zum 31.12.2016 abgeschafft.

Leistungsempfänger werden durch das PSG II nicht schlechter gestellt
Trotz der vielen Veränderungen garantiert der Gesetzgeber mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz allen, die 2016 bereits eine Pflegestufe hatten und Leistungen der Pflegeversicherung bezogen haben, ab dem Jahr 2017 nicht schlechter gestellt zu werden als vorher. Versicherten mit anerkannter Pflegestufe zum 31.12.2016 wurde automatisch und ohne eine erneute Begutachtung ein Pflegegrad zugewiesen.

Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2017
PflegegradGeldleistung SachleistungEntlastungsbetrag
1- -125 €
2316 € 689 €125 €
3545 € 1298 €125 €
4728 € 1612 €125 €
5901 € 1995 €125 €

Eine ausführlichere Übersicht finden Sie z.B. auf AOK Bund PSG II und AOK Bund PSG III.