Duo Corda Mobile Pflege - Pflegegrade
Duo Corda - Mobile Pflege

Pflegegrade

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit eines Pflegebedürftigen. Es gibt fünf Pflegegrade, von 1 bis 5. Nach dem Pflegegrad richtet sich die Leistung der Pflegekasse:

Leistungen der Pflegekassen ab 01.01.2024
Pflegegrad
 Geldleistung 
 Sachleistung 
1
0 € 0 €
2
332 € 761 €
3
573 € 1432 €
4
765 € 1778 €
5
947 € 2200 €

Die Geldleistung wird an eine pflegende Person, häufig ein Angehöriger des Pflegebedürftigen, monatlich ausgezahlt. Die Sachleistung steht einem ambulanten Pflegedienst für das Erbringen der Pflegesachleistung zur Verfügung. Daneben gibt es noch die sogenannte Kombinationsleistung, hier wird dem Pflegebedürftigen noch ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt, wenn der Pflegedienst die Sachleistung nicht in voller Höhe ausschöpft.

Art und Umfang der Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringen kann, richten sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen, welche Leistungen er benötigt, ob er pflegende Angehörige hat, die neben dem Pflegedienst Leistungen übernehmen können, und, ob er in der Lage ist, Leistungen privat zu bezahlen.

Der Antrag auf Pflegegrad oder Verschlimmerung kann bei der Pflegekasse angefordert werden. Nach Antragstellung erfolgt ein Besuch des Medizinischen Dienstes (MD), bei dem die Pflegebedürftigkeit des Pflegebedürftigen beurteilt wird. Daraufhin erfolgt eventuell die Genehmigung eines Pflegegrades oder der Erhöhung.

Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht zur Deckung der entstehenden Kosten ausreichen und der Pflegebedürftige und die Angehörigen nicht in der Lage sein für die restlichen Kosten aufzukommen, so kann beim zuständigen Sozialamt noch ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Pflegekosten gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit.